Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

  1.  Allgemeines
    Unsere AGB gelten bei Auftragserteilung als anerkannt. Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen moskitofish  UG (haftungsbeschränkt) (weiterhin moskitofish ) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
  2. Auftrag
    2.1. Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

    2.2. moskitofish ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

    2.3. Die AGB liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufgehoben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn moskitofish  ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

    2.4. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an moskitofish  auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt moskitofish über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

    2.5. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit moskitofish erteilen.

    2.6. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von moskitofish. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von moskitofish eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von moskitofish weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
  3. Urheberrecht und Nutzungsrecht
    3.1. Alle Urheberrechte an der Dienstleistung verbleiben bei moskitofish.

    3.2.
     Jeder an moskitofish erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die Entwürfe und Werkzeichnungen von moskitofish als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen moskitofish insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.


    3.3. Nur für den ausgewählten Entwurf überträgt moskitofish die vereinbarten Nutzungsrechte dem Auftraggeber. Die anderen Entwürfe dürfen vom Käufer weder verwendet noch weitergegeben werden und bleiben Eigentum von moskitofish. Für diese Entwürfe gilt: Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt moskitofish, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Die Folgeschäden für moskitofish sind daraus allerdings noch nicht geregelt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

    3.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

    3.5. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und moskitofish.

    3.6. moskitofish hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden und darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt moskitofish zum Schadensersatz.

    3.7. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber moskitofish von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für fremde Vorlagen, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt moskitofish keine Haftung.

    3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von moskitofish angefertigt werden, verbleiben bei moskitofish. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. moskitofish schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
  4. Vergütung
    4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei neuen Verbindungen oder sehr hohen Rechnungssummen kann Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 50% verlangt werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in Euro ohne Abzug auf eines der Konten von moskitofish zu erfolgen.

    4.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

    4.3. Liefer- oder Versandkosten der fertigen Leistungen sind nicht enthalten und werden extra berechnet.

    4.4. Bei Angebotserstellung nicht absehbare Mehrarbeit durch fehlerhafte Angaben oder aufgrund überdurchschnittlich vieler Änderungswünsche wird nach unserem Agenturstundensatz berechnet.

    4.5. Im Falle des Zahlungsverzugs oder wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage steht, ist moskitofish berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. Für geleistete Dienstleistungen gilt in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht moskitofish gegenüber. Uns bleibt das Wahlrecht vorbehalten, auch den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Gerät der Käufer in Verzug, so wird moskitofish, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank berechnen. Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn moskitofish eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Wechsel und Schecks werden unter üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der Käufer.

    4.6. Zur Zahlung verpflichtet ist der Auftraggeber sowie gesamtschuldnerisch derjenige, der den Auftrag im fremden Namen, mündlich, schriftlich, unterschriftlich oder durch konkludentes Handeln erteilt.

    4.7. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

    4.8. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist moskitofish berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
  5. Sonderleistungen
    5.1. Rücksendungen von Waren werden erst nach vorheriger Prüfung und schriftlicher Zustimmung durch uns anerkannt. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung werden nicht angenommen.

    5.2. moskitofish ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen sowie, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

    5.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen ebenso.
  6.  Lieferung, Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
    6.1. Alle Lieferungen werden schnellstmöglich durchgeführt. Erfolgt eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann uns der Besteller nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 4 Wochen setzen, mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (wie z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung bereitzustellender Unterlagen) nachgekommen ist.

    6.2. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen, soweit uns für die eintretende Verzögerung nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Wahl des Lieferweges und des geeigneten Verpackungsmaterials steht in unserem Ermessen, falls der Kunde moskitofish nichts anderes vorschreibt.

    6.3. moskitofish ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Der Käufer hat hierfür den anteiligen Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn für den gesamten Auftragsumfang nur ein Gesamtpreis angegeben wurde.

    6.4. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer oder Konzepter hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
  7.  Eigentumsvorbehalt
    7.1. Das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware / Dienstleistung bleibt moskitofish bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten. Beim Zugriff  Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von moskitofish hinweisen und moskitofish unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen anderer Abnehmer gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.

    7.2. Die Originale (z.B. Illustrationen, Master-Filme) sind, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an moskitofish zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  8.  Digitale Daten
    8.1. moskitofish ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

    8.2. Der Kunde stellt moskitofish alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von moskitofish sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben oder gelöscht.
  9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
    9.1. Die Produktionsüberwachung durch moskitofish erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist moskitofish berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. moskitofish haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    9.2. Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber moskitofish 5 bis 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. moskitofish ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso steht moskitofish das Recht zu, mit Kundenname und -Projekt Eigenwerbung zu betreiben.
  10. Gewährleistung
    10.1. Wir gewährleisten die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion der von uns gelieferten neuen Ware und Dienstleistung auf die gesetzliche Dauer von sechs Monaten seit Lieferung. Für Mängel haftet moskitofish nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel jeder Art hat er innerhalb von einer Woche durch schriftliche Anzeige an moskitofish zu rügen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert moskitofish nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

    10.2. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualaufträgen beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Dienstleistung vorgenommen, so erlischt die Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft moskitofish keine Gewährleistungspflicht.

    10.3. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten und zur Mängelbeseitigung hat der Käufer moskitofish die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster dafür zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.

    10.4. Falls moskitofish die gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder von moskitofish verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware oder Dienstleistung für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Eigenschaft wurde von uns schriftlich zugesichert. Die Zusendung von Mustern ist keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft.

    10.5. moskitofish verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

    10.6. Mit Auslieferung der Ware an einen Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Eine Versicherung wird nur auf besonderen Wunsch und Rechnung des Bestellers abgeschlossen.

    10.7. Die Ware ist sofort bei Empfang auf Transportschäden und Vollzähligkeit zu untersuchen. Offensichtliche Schäden der Ware, bzw. an der Verpackung sind vom Anlieferer sofort bei Anlieferung auf dem Frachtbrief oder ähnlichem unterschriftlich zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind längstens innerhalb von drei Tagen beim Anlieferer geltend zu machen, sofern der Anlieferer keine kürzeren Zeiten vorsieht. Innerhalb dieser Fristen ist moskitofish eine Kopie der Schadensliste vorzulegen.
  11. Haftung
    11.1. Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt. In jedem Fall wird jedoch die Haftung in der Höhe auf den einmaligen Ertrag der Agentur beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

    11.2. moskitofish haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet moskitofish nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

    11.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch moskitofish erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. moskitofish ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt moskitofish von Ansprüchen Dritter frei, wenn moskitofish auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch moskitofish beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet moskitofish für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit moskitofish die Kosten hierfür der Kunde.

    11.4. moskitofish haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. moskitofish haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

    11.3.
     Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt moskitofish gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit moskitofish kein Auswahlverschulden trifft. moskitofish tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.


    11.4. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von moskitofish zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

    11.5. Der Auftraggeber stellt moskitofish von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen moskitofish stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

    11.6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung, für den Designer entfällt jede Haftung.

    11.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

    11.8. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen moskitofish, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber moskitofish resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
  12. Gründer Coaching Deutschland
    12.1  Für Geschäftsbeziehungen, die im Rahmen des Gründer Coaching Deutschland durchgeführt werden, gelten die von der KfW (KfW, Palmengartenstraße 5-9,60325 Frankfurt am Main) vorgegebenen Richtlinien.

    12.2  Die Teilnahme am Erstgespräch ist kostenfrei.

    12.3  Die Anreise der Teilnehmer an unter 12.1. beschriebenen Leistungen sind selber zu tragen.

    12.4  Nach dem Zustandekommen eines Gesprächstermins ist dieser auch wahrzunehmen. Kann der Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahr genommen werden, muss 1 Werktage zuvor dies  schriftlich per Briefpost oder per E-Mail oder fernmündlich bekannt gegeben werden. Als Stichtag gilt der Tag des Eintreffens der Abmeldung.

    12.5  Entschuldbares Fehlen ist nur im nachgewiesenen Krankheitsfall oder durch höhere Gewalt gegeben.

    12.6  Kann kurzfristig ein Gesprächstermin nicht wahrgenommen werden, können ein oder mehrere Ersatzpersonen gestellt werden.

    12.7  Bei unentschuldigtem Fehlen wird eine Kostenpauschale von 150,00 EUR zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer erhoben.
  13. Schlussbestimmung
    13.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

    13.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von moskitofish.

    13.3.
     Gerichtsstand ist Bielefeld.


    13.4. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von moskitofish gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

    13.5. Eine E-Mail, versehen mit unserer E-Mail-Adresse, gilt als Unterschrift. Das gilt auch für E-Mails von Kunden. Vereinbarungen per Fax sind ebenso rechtsgültig.